Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner und somit Vermieter des Gastes/Mieters ist
Apartment-Pension „Spreewald Marie“
Inh. Kerstin Fischer
Dorfstraße 75
15910 Schlepzig
Aus dem zwischen Mieter/Gast und Vermieter geschlossenen Gastaufnahmevertrag ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn das Quartier vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet den Gast und Vermieter zur Einhaltung.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Entscheidungen der Gerichte bei Übernachtungen 10 bis 15 %. Der Vermieter seinerseits verpflichtet sich, stornierte Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zu vermieten und gegebenenfalls den vom Gast geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Unabhängig davon wird eine Stornobearbeitungsgebühr/Verwaltungsaufwandsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung!
4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab spätestens 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, sie für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
5. Die Belegung der Wohnung mit mehr Personen als vereinbart, ebenso wie das Mitbringen von Haustieren ohne besondere Vereinbarung, ist nicht gestattet und berechtigt den Vermieter zur sofortigen kostenpflichtigen Vertragsbeendigung.
6. In den Wohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden mindestens 100,00 Euro als Extra-Reinigungspauschale berechnet. Weiteren Schadensersatz behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung wird der Aufenthalt sofort und kostenpflichtig beendet.
7. Der Gast ist verpflichtet das Quartier pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist die im Quartier ausgelegte Hausordnung einzuhalten. Zur Abreise muss das Quartier aufgeräumt und das Geschirr gereinigt sein. Der Gast/Mieter haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen oder Haustiere verursachen.
8. Gerichtsstand ist das Amtsgericht am Wohnort des Vermieters.